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Mst. Ing. Mario J. Tomasek Pflasterermeister
Granit-Kleinsteinpflaster im Bogenverband, durch einen hochkant gesetzten Randstein von einem Kiesbeet mit Lampenputzergras und einem hellen Findling getrennt

Was ist da überhaupt passiert?

Drei Schadensbilder machen den größten Teil der Fälle aus. Was Sie sehen, sagt noch nicht, woran es liegt. Es sagt, wonach zu suchen ist.

Eingesunkene Stelle in einer Granit-Kleinsteinfläche, in der sich trübes Regenwasser sammelt; die umliegenden Steine stehen schief und lose

Setzung und stehendes Wasser

Zu sehen
Die Fläche hat eine Mulde. Nach jedem Regen steht Wasser darin, einzelne Steine kippen unter dem Fuß, das Fugenbild läuft aus der Linie.
Mögliche Ursache
Häufig ist der Untergrund ungleichmäßig verdichtet, die Tragschicht zu dünn oder das Gefälle zu gering. Auch eine alte Leitungsgrabung unter der Fläche kommt in Frage: Sie zeichnet sich oft erst Jahre später als Rinne ab.
Angehobene Granitplatte, an deren Unterseite eine weiße kristalline Ausblühung haftet; dieselbe Ablagerung liegt darunter im Splittbett

Ausblühung

Zu sehen
Weiße, kristalline Schleier auf der Oberfläche, an den Fugenrändern oder an der Unterseite gehobener Platten.
Mögliche Ursache
Kalk wird aus dem Beton, aus dem Bettungsmörtel oder aus dem Fugenmaterial gelöst und an der Oberfläche abgelagert. Oft ein optischer Befund, der von selbst zurückgeht. Bleibt er, steht in aller Regel Wasser dauerhaft im Aufbau, und dann ist die Ausblühung nur das sichtbare Ende einer längeren Kette.

Frostschaden

Zu sehen
Abgeplatzte Kanten, gerissene Steine, im Frühjahr eine Fläche, die sich stellenweise gehoben hat.
Mögliche Ursache
Wasser, das im Aufbau bleibt, dehnt sich beim Gefrieren aus und hebt alles darüber an. Der Stein selbst ist selten schuld. Zu prüfen sind die Entwässerung, die Frostsicherheit des Unterbaus und Fugen, die kein Wasser mehr durchlassen.
Neben einem Straßeneinlauf ist die Pflasterfläche geöffnet: Hände in roten Arbeitshandschuhen nehmen die Steine ab und legen Bettung und Fugenmaterial frei

Konstruktionsöffnung

Zur Kontrolle des konstruktiven Oberbaus wird die Fläche an einer Stelle abgetragen, bis Bettung, Tragschicht und Fugenmaterial offen liegen.

Kommt Ihr Fall hier nicht vor, heißt das wenig. Diese drei sind die häufigsten Bilder, nicht die vollständige Liste.

Woran liegt es? Die vermutete Ursache ist es meist nicht.

Am Anfang steht fast immer ein Verdacht: der Frost, der Lieferant, der Regen im Verlegejahr, die Nachbarin mit dem schweren Fahrzeug. Ich prüfe diesen Verdacht nicht zuerst, sondern zuletzt. Vier Schritte laufen dafür immer in derselben Reihenfolge, und sie trennen streng, was zu sehen ist, von dem, was daraus folgt.

Elektronisches Feuchtemessgerät, senkrecht in das grobe Bettungsmaterial einer geöffneten Pflasterfläche gesteckt
Feuchtemessung im geöffneten Aufbau: Ob Wasser im Bett steht, entscheidet sich unter der Oberfläche, nicht auf ihr.

Begutachtung

Ich nehme die Fläche vor Ort auf, öffne sie an ausgewählten Stellen und messe: Schichtdicken, Bettung, Verdichtung, Gefälle, Fugenbild, Randeinfassung und Entwässerung. Geöffnet wird nur so viel, wie für die Beurteilung nötig ist, und die Stellen werden protokolliert.

Ihr Anteil
Einen Termin und den Zugang zur Fläche. Wenn vorhanden: Angebot, Auftragsschreiben, Leistungsverzeichnis, Fotos aus der Bauzeit. Beim Termin müssen Sie nicht dabei sein, es hilft aber, wenn jemand die Vorgeschichte erzählen kann.

Bekundung

Der Zustand wird festgehalten, bevor er gedeutet wird. Maße, Abweichungen und der Vergleich mit dem, was vereinbart war, stehen für sich, ohne Bewertung. Wer später etwas anders sieht, kann genau hier ansetzen.

Ihr Anteil
Nichts. Wichtig ist allein, dass bis dahin nicht repariert, nachgekehrt oder umgesetzt wird. Jede gut gemeinte Nachbesserung löscht Beweise, die sich nicht wiederherstellen lassen.

Dokumentation

Fotos, Messwerte, Proben und Skizzen ergeben eine Akte, die auch in drei Jahren noch jemand nachvollziehen kann, der nicht dabei war. Das ist der Teil, über den vor Gericht am seltensten gestritten wird, und der Grund dafür ist der Aufwand, der hier hineingeht.

Ihr Anteil
Nichts. Die Dokumentation ist Bestandteil des Gutachtens und bleibt bei Ihnen.

Ursachenerhebung

Erst am Ende steht die Ursache: Planung, Material, Ausführung oder Nutzung, jeweils benannt, begründet und den Regelwerken gegenübergestellt. Wenn mehrere Ursachen zusammenwirken, steht das genauso im Gutachten, samt Gewichtung.

Ihr Anteil
Lesen und nachfragen. Was Sie beim ersten Durchgang nicht verstehen, ist noch nicht gut genug erklärt, und das gehört mir gesagt.

Dieselbe Reihenfolge gilt für jeden Auftrag, unabhängig davon, wer ihn erteilt und wie groß die Fläche ist.

Ortszentrum mit gepflastertem Kreisverkehr aus Granit-Kleinstein zwischen Asphaltfahrbahnen, im Morgenlicht, mit Häuserzeile und Baumreihe im Hintergrund

Privat oder Gericht, ändert das etwas am Ergebnis?

Drei Wege führen zu einem Gutachten. Sie unterscheiden sich darin, wer beauftragt und wie das Ergebnis verwendet werden kann.

Privatgutachten
Sie beauftragen mich selbst, das Gutachten gehört Ihnen, und Sie entscheiden, ob Sie es der Gegenseite vorlegen. Vor Gericht zählt es als Urkunde und nicht als Sachverständigenbeweis. In der Praxis verhindert es trotzdem viele Verfahren, weil die andere Seite sieht, dass die Feststellungen einer Prüfung standhalten.
Schiedsgutachten
Beide Seiten einigen sich vorab auf denselben Sachverständigen und darauf, das Ergebnis anzuerkennen. Das ist der schnellste Ausgang aus einer festgefahrenen Sache, weil er ohne Verfahren auskommt. Er setzt voraus, dass beide Seiten wirklich wissen wollen, was los ist.
Gerichtsgutachten
Das Gericht bestellt mich und formuliert die Fragen, die zu beantworten sind. Ich arbeite dann für das Verfahren und für keine Partei, auch nicht für die, die den Kostenvorschuss erlegt hat.

Das Vorgehen ist in allen drei Fällen dasselbe. Der Unterschied liegt im Auftraggeber, nicht in der Sorgfalt.

Die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ist keine Anmeldung, sondern ein Verfahren. Wer eingetragen werden will, muss unter anderem zehn Jahre facheinschlägige Tätigkeit nachweisen, dazu Fachkunde und Verlässlichkeit vor einer Kommission belegen. Die Zertifizierung ist befristet und muss wiederkehrend erneuert werden.

Quelle: § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG).

Wann brauchen Sie mich nicht?

Ein Gutachten kostet Zeit und Geld. Es gibt Fälle, in denen beides anderswo besser aufgehoben ist. Drei davon kommen regelmäßig vor, und ich sage sie Ihnen lieber vorher.

Der Bagatellschaden

Ein einzelner gebrochener Stein, eine Fuge, die nachgefüllt gehört, ein Fleck auf der Terrasse: Solange die Fläche insgesamt trägt und das Wasser abfließt, steht der Aufwand eines Gutachtens in keinem Verhältnis zu dem, worum gestritten wird. Lassen Sie den Stein tauschen und die Fuge schließen.

Die laufende Gewährleistung mit einer Firma, die mitarbeitet

Wenn der ausführende Betrieb den Mangel anerkennt und einen Termin für die Verbesserung nennt, brauchen Sie kein Gutachten, sondern ein Schreiben mit Datum. Rügen Sie den Mangel schriftlich, halten Sie den Zustand mit Fotos fest, setzen Sie eine angemessene Frist und lassen Sie die Firma arbeiten. Ein Sachverständiger wird erst interessant, wenn die Verbesserung ausbleibt, zweimal misslingt oder die Ursache zwischen den Beteiligten strittig bleibt.

Die Frage, die ein Anruf klärt

Manches ist keine Gutachtensfrage, sondern eine Fachfrage: welcher Fugenmörtel zu welchem Stein passt, ob eine Fläche befahren werden darf, ob ein Gefälle ausreicht. Rufen Sie an. Was sich am Telefon klären lässt, klären wir am Telefon.

Wenn sich ein Gutachten in Ihrem Fall nicht rechnet, schreibe ich Ihnen das und lege kein Angebot bei. Ein Auftrag, der Ihnen nichts bringt, bringt mir auch nichts.

Worauf berufe ich mich, wenn ich etwas beanstande?

Ein Gutachten, das nur die Erfahrung des Verfassers wiedergibt, hält im Streitfall nicht. Jede Feststellung wird deshalb an eine überprüfbare Quelle gehalten: an ein Regelwerk, an den Vertrag oder an den anerkannten Stand der Technik.

Dazu kommt der Vertrag selbst: Angebot, Leistungsverzeichnis, Baubesprechungsprotokolle. Was ausdrücklich vereinbart wurde, geht der Norm vor, solange es nicht gegen zwingendes Recht verstößt. Alle diese Quellen sind öffentlich zugänglich oder liegen Ihnen bereits vor. Sie können also nachlesen, worauf sich eine Feststellung stützt.

Was Sie sonst noch fragen, bevor Sie anrufen

Vier Fragen kommen in fast jedem Erstgespräch vor, dazu eine, die selten gestellt und oft gebraucht wird.

Was kostet ein Privatgutachten zu einem Pflasterschaden?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand die Kosten bestimmt: Größe der Fläche, Anzahl der nötigen Öffnungen, ob Material in ein Labor geht, ob nur der Befund gefragt ist oder auch ein Sanierungsvorschlag, und ob das Gutachten für eine Verhandlung tragen muss. Sie erhalten vor Beginn eine schriftliche Einschätzung des Aufwands, damit Sie entscheiden können, bevor etwas anfällt. Im Gerichtsverfahren richtet sich die Entlohnung des bestellten Sachverständigen nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG), und das Gericht bestimmt dazu einen Kostenvorschuss.

Wie lange dauert es, bis ich ein Gutachten in der Hand halte?

Den Ortstermin bekommen Sie in der Regel kurzfristig. Wie lange das schriftliche Gutachten danach braucht, hängt an drei Dingen: wie viele Öffnungen und Messungen nötig waren, ob Proben in ein Labor gehen, und wie vollständig die Unterlagen aus der Bauzeit vorliegen. Einen verbindlichen Zeitrahmen nenne ich Ihnen, sobald ich die Fläche gesehen habe. Bei Gerichtsgutachten setzt das Gericht die Frist.

Wie lange habe ich Gewährleistung auf eine Pflasterfläche in Österreich?

Eine fest mit dem Grund verbundene Pflasterfläche gilt als unbewegliche Sache. Dafür beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach § 933 ABGB drei Jahre ab Übergabe der Leistung. Wurde der Vertrag nach ÖNORM B 2110 geschlossen, kann eine abweichende Frist vereinbart sein; dann gilt der Vertrag. Wichtig ist der Unterschied zum Schadenersatz: Gewährleistung setzt kein Verschulden voraus, Schadenersatz schon, dafür läuft die Frist dort länger. Rügen Sie einen Mangel in jedem Fall schriftlich und lassen Sie die Frist nicht ungenutzt verstreichen. Das ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer trägt am Ende die Kosten des Gutachtens?

Beim Privatgutachten zahlt zunächst, wer beauftragt. Setzt sich Ihre Position später durch, können solche vorprozessualen Kosten geltend gemacht werden; darüber entscheidet das Gericht und nicht der Sachverständige. Im Verfahren erlegt den Kostenvorschuss für das Gerichtsgutachten, wem das Gericht ihn aufträgt, und die endgültige Kostentragung folgt dem Ausgang des Verfahrens. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, klären Sie die Deckung, bevor Sie beauftragen.

Woran erkenne ich, ob ein Sachverständiger für meinen Fall zuständig ist?

Am eingetragenen Fachgebiet. Die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ist öffentlich und online einsehbar; dort steht, für welches Fachgebiet und bis wann jemand zertifiziert ist. Für Pflaster- und Plattenbeläge ist ein Sachverständiger für Hochbau nicht automatisch der passende: Ob eine Fläche hält, entscheidet sich im Unterbau und in der Bettung, also in einem Fachgebiet des Tief- und Verkehrswegebaus.

Ein Foto und zwei Sätze genügen für den Anfang

Schicken Sie mir ein Bild der ganzen Fläche, ein zweites von der Stelle, die Sie stört, und zwei Sätze zur Vorgeschichte: wann gebaut wurde, wann es aufgefallen ist, was die ausführende Firma dazu sagt. Sie bekommen eine erste Einschätzung, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt, und falls nicht, welchen Weg ich an Ihrer Stelle gehen würde. Die Antwort schreibe ich selbst.

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+43 699 1000 80 18
Einsatzgebiet
Oberösterreich und die angrenzenden Bundesländer, auf Anfrage österreichweit

Mst. Ing. Mario J. Tomasek Pflasterermeister, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Pflasterbau